Unternehmensverband Bremische Häfen e.V.




Der Arbeitgeber- und Wirtschaftsverband der Bremischen Häfen

Der 1914 als Hafenbetriebs-Verein (HBV) gegründete Unternehmensverband Bremische Häfen e. V. (U·B·H) repräsentiert die Hafenwirtschaft und große Teile der Distributionswirtschaft in Bremen-Stadt und Bremerhaven.

 

Aufgabenstellung und Leistungsangebot

Der U·B·H wahrt alle gemeinschaftlichen, wirtschaftlichen, arbeitsrechtlichen, sozialrechtlichen und sozialpolitischen Belange seiner Mitglieder. Er leistet fördernde und beratende Dienste im Interesse seiner Mitglieder.

 

Der U·B·H befasst sich mit hafen- und wirtschaftspolitischen Themen, seehafenspezifischen Themen auf der Ebene der Europäischen Union (EU) und Gesetzgebungsverfahren (z. B. Gefahrgut, Umwelt, Zoll, Steuerrecht, etc. betreffend). Insoweit hat der U·B·H insbesondere die Aufgabe, die Interessen seiner Mitglieder gegenüber den gesetzgebenden Organen, den Behörden und anderen Institutionen zu vertreten.

 

Der U·B·H nimmt auf fachbezogener Ebene als Mitglied des Zentralverbandes der deutschen Seehafenbetriebe e.V. (ZDS) sowie - bezogen auf allgemeine Belange der Unternehmerschaft - der Bundesvereinigung der deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) Einfluss auf politische und wirtschaftliche Entscheidungsprozesse zugunsten der Hafen- und Distributionswirtschaft.

 

Der U·B·H ist der Tarifvertragspartner gegenüber der Gewerkschaft ver.di für den Bereich der Bremischen Häfen und darüber hinaus auch maßgeblich an Tarifverhandlungen für den gesamten Bereich der deutschen Seehäfen beteiligt.

 

Der U·B·H kann von seinen Mitgliedern weitestgehend kostenfrei direkt als "Dienstleister" in Anspruch genommen werden. Ein Großteil seiner Tätigkeit liegt in:

 - der Beratung in arbeits- und sozialrechtlichen Fragen, z. B. bzgl. des individuellen Arbeitsrechts, des 
   Betriebsverfassungsrechts und des Tarifvertragsrechts. Die Beratung reicht von der kurzen telefonischen Auskunft, über
   persönliche Gespräche - auch vor Ort - bis hin zur Gestaltung von Verträgen, Betriebsvereinbarungen und sonstigen
   Stellungnahmen;

 - der außergerichtlichen Vertretung (im Rahmen des Zwecks der Satzung) gegenüber Rechtsanwälten, Behörden oder
   anderen Institutionen;

 - der Vertretung und Beratung im Rahmen von Interessenausgleichs- und Sozialplanverhandlungen, Einigungsstellenverfahren
   sowie Haustarif-vertragsverhandlungen;

 - der gerichtlichen Vertretung vor den Arbeits-, Verwaltungs- und Sozial- gerichten;

 - der Auskunftserteilung und gegebenenfalls der Beratung in Fragen des Gefahrgut-, Umwelt- und Arbeitsschutzrechtes.

 

Der U·B·H informiert seine Mitglieder über Arbeitskreise und durch seinen Rundschreibendienst über wichtige und wesentliche Entwicklungen, die für die Hafenwirtschaft von Bedeutung sind.


Der U·B·H bietet zudem regelmäßig einen Arbeitskreis zur Erörterung aktueller Themen aus dem Bereich Arbeits- und Sozialrecht sowie Informationsveranstaltungen zu aktuellen Themen an.

 

Der U·B·H hat weiterhin die Aufgabe, die für die soziale Betreuung der Hafenarbeiter in den Häfen im Lande Bremen erforderlichen Sozialräume bereitzustellen und diese zu verwalten.

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